Im Übrigen erweisen sich die von der Beklagten vorgebrachten Routen hinsichtlich der Situation über den Mittag nicht als relevant vorteilhafter. Die von der Beklagten vorgebrachten Schulwege ergeben bei einem durchschnittlich zu erwartenden Tempo von 4,25 km/h einen Zeitaufwand von über 30 Min (so auch der kürzeste Weg, der von der Beklagten mit 1,84 km und 30 Höhenmetern angegeben wird; Klageantwort S. 2), und zwar ohne Einbezug einer minimalen Zeitreserve vor dem Nachmittags-Schulbeginn. Es wäre mithin nicht gewährleistet, dass die Klägerin 1 40 min ihrer Mittagspause tatsächlich zu Hause verbringen könnte.