In Erwägung II./4. wurde aufgezeigt, dass die Klägerin 1 für den von ihr bevorzugten Schulweg zu Fuss rund 34 - 38 min benötigt. Für den Hin- und Rückweg braucht sie mithin rund 1 h 10 min. Gemäss ihrem Stundenplan endet der Unterricht am Morgen um 11:50 Uhr, an den Nachmittagen beginnt er jeweils um 13:30 Uhr (vgl. Klagebeilage 9). Es stehen ihr also insgesamt 1 h 40 min für die Mittagspause zur Verfügung. Die Zeitverhältnisse sind daher vorliegend deutlich zu knapp.