Dies führe dazu, dass sie weniger als 30 min Zeit habe, um das Mittagessen einzunehmen. Diese Mittagpause sei eindeutig zu kurz, da zwei Schulwege à 45 min innerhalb einer Mittagspause von 1 Stunde und 40 min nicht zu bewältigen seien. Aufgrund dieser Ausgangslage gäbe es keine andere Möglichkeit, als dass die Klägerin 1 für den Weg von der Schule zu ihrem Wohnort um 12:01 Uhr den Bus an der Bushaltestelle "D" nehme und nach dem Mittagessen von der Klägerin 2 mit dem Auto zur Schule gefahren werde. Eine genügend lange Mittagspause zu Hause sei nur auf diese Weise gewährleistet.