Erw. 3.2). Bei der Berechnung des Zeitaufwandes wird bei Schulkindern ab der Mittelstufe eine Gehgeschwindigkeit von 4 - 4,5 km/h angenommen (Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 21. Dezember 2011 [VB.2011.00395], Erw. 7.2). Die Klägerin 1 besuchte im vorliegend massgebenden Schuljahr 2021/2022 die 4. Klasse und damit die Mittelstufe.