2. Die Beklagte schlug im Protokollauszug vom 4. Oktober 2021 (Klagebeilage 3) zwei verschiedene Routen für den Schulweg vor. Die Klägerin 1 könne auf dem Hinweg der F., der G, der H und anschliessend der I bis zur Ampel an der Kreuzung I/J entlanggehen. Nach der Ampel könne sie der J bis zur Personenunterführung folgen. Von dort aus gelange sie über die K zur Schulanlage D. Die ganze Strecke sei 2,11 km lang und weise 32 Höhenmeter auf. Dieser Weg weise folglich insgesamt 2,43 Leistungskilometer auf und sei problemlos in 35 Minuten zu bewältigen. Hinzu komme, dass dieser etwas längere Weg ausreichend gesichert sei.