Der Gemeinderat hat vor Einreichung der Klage ein Gesuch um Übernahme des Busabonnements sowie der privaten Transportkosten abgelehnt. Damit ist das Vorverfahren durchgeführt. 3. Aufgrund des ausdrücklichen Verweises in § 63 VRPG sind im Klageverfahren die Verfahrensgrundsätze des Zivilprozessrechts sinngemäss anwendbar. Es gelangt daher analog die Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO; SR 272) zur Anwendung.