Es sei die Beklagte zu verpflichten, die Klägerin für das Schuljahr 2021/2022 für den privat durchgeführten Schultransport von der C in Q. bis zum Schulhaus D zusätzlich mit CHF 0.70 pro Kilometer für jede zu fahrende Strecke, d.h. mit mindestens CHF 319.20 für das ganze Schuljahr zu entschädigen. C. Das Verwaltungsgericht hat am 26. August 2022 eine Verhandlung mit Augenschein durchgeführt und die Beteiligten angehört. Im Anschluss an die Augenscheinsverhandlung hat es den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: