1. Die vorliegende Klage sei gutzuheissen. 2. Es sei die Beklagte zu verpflichten, für A., für das Schuljahr 2021/2022 die Kosten für das Busabonnement in der Höhe von CHF 603.00 zu übernehmen. 3. Es sei die Beklagte zu verpflichten, für A., für das Schuljahr 2021/2022 für den privat durchgeführten Schultransport von der C in Q. bis zum Schulhaus D zusätzlich mit CHF 0.70 pro Kilometer für jede zu fahrende Strecke, d.h. mit mindestens CHF 414.95 für das ganze Schuljahr zu entschädigen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten, eventualiter zu Lasten der Staatskasse.