2. Am 20. September 2021 reichten A. und B. ein Gesuch beim Gemeinderat ein. Sie beantragten die Kostenübernahme für ein Busabonnement für A. in der Höhe von Fr. 603.00 pro Jahr ab dem Schuljahr 2021/2022 durch die Gemeinde. Ferner forderten sie ab dem Schuljahr 2021/2022 für den privat durchgeführten Schultransport vom Wohnort bis zum Schulhaus D eine Entschädigung von Fr. 0.70 pro Kilometer für jede zu fahrende Strecke, bzw. mindestens Fr. 414.95 für das ganze Schuljahr. Der Gemeinderat wies das Gesuch mit Protokollauszug vom 4. Oktober 2021 ab. B. 1. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 liessen A. und B. verwaltungsrechtliche Klage erheben mit folgenden Rechtsbegehren: