Dort ging es darum, dass sich ein Arbeitnehmer zehn Tage nach einem Streit mit einem Vorgesetzten und bei dieser Gelegenheit ausgesprochenen Beleidigungen, derentwegen er verwarnt wurde, sich vom Arbeitsplatz entfernte, wobei umstritten blieb, ob er dafür nicht gute Gründe (angeschlagener Gesundheitszustand) hatte. Die vorsätzliche, wiederholte und in voller Kenntnis der damit verbundenen Konsequenzen erfolgte Weigerung der Klägerin, berechtigte Vorgaben der Arbeitgeberin zur Wahrung der allgemeinen Gesundheit (nicht nur von direkten Kontaktpersonen am Arbeitsplatz) zu erfüllen, weist im Vergleich