2.8. Der Sachverhalt, welchen das Bundesgericht im von der Klägerin angeführten Urteil 4A_89/2020 vom 26. Mai 2020 zu beurteilen hatte, lässt sich nicht mit dem vorliegenden vergleichen. Dort ging es darum, dass sich ein Arbeitnehmer zehn Tage nach einem Streit mit einem Vorgesetzten und bei dieser Gelegenheit ausgesprochenen Beleidigungen, derentwegen er verwarnt wurde, sich vom Arbeitsplatz entfernte, wobei umstritten blieb, ob er dafür nicht gute Gründe (angeschlagener Gesundheitszustand) hatte.