bei der Beklagten weiterunterrichten und vielleicht sogar die Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses abwenden können. Stattdessen zog sie es vor, sich trotz drohendem Stellenverlust von ihrer Überzeugung leiten zu lassen und sich gegen nach ihrem Empfinden unrechtmässige Massnahmen zu wehren, und soll deshalb auch in letzter Konsequenz die (finanziellen) Folgen dieser Einstellung tragen.