Das Tragen eines Visiers oder sog. Face-Shields bot man der Klägerin ihren eigenen Angaben zufolge erfolglos an (Protokoll, S. 11 f.). Auch wenn dieses Angebot erst gemacht wurde, als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon im Raum stand, ist davon auszugehen, dass sie mit einer Annahme dieses Angebots die Kündigung wohl noch hätte abwenden können, ansonsten das Angebot als solches sinnlos und ohne jeden Nutzen gewesen wäre (vgl. auch Protokoll, S. 5 f.). Abgesehen davon war der Nutzen eines Visiers schon damals umstritten, nicht erst seit man weiss, dass sich das Virus vor allem über feinste Tröpfchen in der Luft (sog. Aerosole) verbreitet.