Sie selber schlug jedoch beim Gespräch vom 7. Dezember 2020, in welchem sie stattdessen auf die Ausweichmöglichkeiten und die Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten, einging, ebenfalls keine Schutzwand vor (vgl. Protokoll, S. 11). Hinzu kommt, dass die zielführende und wirksame Platzierung einer Plexiglasscheibe im Unterrichtsalltag, wo man sich den Schülerinnen und Schülern speziell einer ersten Primarschulklasse gelegentlich nähern können muss, um deren Arbeiten zu kontrollieren und auf sie einzugehen, nur bedingt praxistauglich ist. Das Tragen eines Visiers oder sog. Face-Shields bot man der Klägerin ihren eigenen Angaben zufolge erfolglos an (Protokoll, S. 11 f.).