Alternativen Schutzmassnahmen stand die Klägerin gemäss den Angaben des Zeugen C. generell skeptisch bis ablehnend gegenüber (Protokoll, S. 5 f.). Die Klägerin erklärte zwar an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht, dass sie sich mit einer Schutzscheibe aus Plexiglas abgefunden hätte. Der Schulleitung hält sie gewissermassen vor, dass eine solche Schutzmassnahme nicht in Betracht gezogen worden sei. Sie selber schlug jedoch beim Gespräch vom 7. Dezember 2020, in welchem sie stattdessen auf die Ausweichmöglichkeiten und die Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten, einging, ebenfalls keine Schutzwand vor (vgl. Protokoll, S. 11).