Die Klägerin selbst war es auch, die ihre Aussage im Protokoll der Schulleitung zum Gespräch vom 7. Dezember 2020 (Klagebeilage 12) dahingehend präzisierte, dass sie nicht versichert habe, den Abstand zu den Schülerinnen und Schülern in jedem Moment eingehalten zu haben (Klagebeilage 13). Der Zeuge C. gab zu bedenken, dass sich auf der Unterstufe ein physischer Kontakt mit den Schulkindern im normalen Unterrichtssetting, das er bei seinen Besuchen des Unterrichts der Klägerin festgestellt habe, kaum vollständig vermeiden lasse (Protokoll, S. 5). - 14 -