Das haben an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht der Schulleiter wie auch die Klägerin selbst bestätigt (Protokoll, S. 5 und 12). Die Klägerin selbst war es auch, die ihre Aussage im Protokoll der Schulleitung zum Gespräch vom 7. Dezember 2020 (Klagebeilage 12) dahingehend präzisierte, dass sie nicht versichert habe, den Abstand zu den Schülerinnen und Schülern in jedem Moment eingehalten zu haben (Klagebeilage 13).