Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sie die Frage des Schulleiters nach dem Vorliegen eines medizinischen Attests nicht einfach verneinte, sondern ausweichend damit beantwortete, sie habe ein rechtsgültiges Attest. Dies tat sie nach ihren Aussagen zu schliessen mit einiger Wahrscheinlichkeit im Bewusstsein dessen, dass eine solche Antwort vom Schulleiter missverstanden werden könnte (Protokoll, S. 9 und 13 f.). Sie sträubte sich denn anfänglich auch, dem Schulleiter ihr "Attest" vorzulegen. Es bedurfte der wiederholten Aufforderung des Schulleiters, um sie zur Vorlage zu bewegen.