Der Arbeitnehmer, der eine Gesundheitsschutzmassnahme im Rahmen eines Pandemie-Schutzkonzepts nicht beachtet, gefährdet dagegen in der Regel nicht nur sich selbst, sondern auch andere Arbeitnehmer und Drittpersonen, mit denen er Kontakt hat. Unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigt es sich in diesem Bereich erst recht, die Nichtbefolgung von Gesundheitsvorschriften und Pandemie-Schutzmassnahmen streng zu sanktionieren (ALFRED BLESI/OLIVIA BIEHAL, Der betriebliche Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten, in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung [ARV] 2021, S. 327 ff., 340).