ist mit den Schutzmassnahmen im Rahmen eines Pandemieschutzkonzepts in vielerlei Hinsicht vergleichbar. Ein Unterschied besteht insofern, als der Bauarbeiter, der ohne Schutzhelm arbeitet, nur sich selbst gefährdet. Der Arbeitnehmer, der eine Gesundheitsschutzmassnahme im Rahmen eines Pandemie-Schutzkonzepts nicht beachtet, gefährdet dagegen in der Regel nicht nur sich selbst, sondern auch andere Arbeitnehmer und Drittpersonen, mit denen er Kontakt hat.