(Klagebeilage 14) im Wesentlichen damit, dass sie als Lehrperson für die Schule untragbar geworden sei, nachdem sie die ihr Ende November/ Anfang Dezember 2020 erteilte Weisung der Schulleitung missachtet habe, in der Schule ab sofort eine Hygienemaske zu tragen, und nachdem sie innert der ihr dafür angesetzten Frist bis 7. Dezember 2020 auch kein medizinisches Attest für eine Entbindung von der Maskentragpflicht beigebracht habe. Mit Schreiben der Schulleitung vom 1. Dezember 2020 (Klagebeilage 11) sei die Klägerin vorgängig über die Konsequenzen aufgeklärt worden, welche diese Verweigerungshaltung haben würde, nämlich eine fristlose Vertragsauflösung.