Zudem sei sie (die Klägerin) vor Aussprache der fristlosen Kündigung nicht verwarnt worden. An der Teamsitzung vom 3. November 2020 sei lediglich beschlossen worden, sie müsse die Eltern darüber informieren, dass sie keine Maske trage. Beim Mitarbeitergespräch vom 23. November 2020 sei mit keinem Wort erwähnt worden, dass sie gegen irgendwelche Regeln verstosse. Sie sei als überdurchschnittlich gute Lehrperson qualifiziert worden, was auch in ihrem Arbeitszeugnis (Klagebeilage 15) zum Ausdruck komme.