6. Die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Klage ist demnach einzutreten. 7. Zum prozessualen Antrag der Klägerin an der Verhandlung vom 9. Juni 2022, das Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 18. März 2021 (Du- plik-Beilage 2) aus dem Recht zu weisen, gilt es Folgendes anzumerken: