Der von der Beklagten beantragte Zeuge D. (ehemaliger Vizepräsident der mittlerweile, per 1. Januar 2022 aufgelösten Schulpflege Q.) war aufgrund eines Todesfalls in der Familie vom Erscheinen an der Verhandlung dispensiert worden. Nach der Befragung des Zeugen und der Klägerin konnten die Parteien in Schlussvorträgen zum Beweisergebnis Stellung nehmen. 3. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: