2. An der Verhandlung vom 9. Juni 2022 stellte die Klägerin eingangs den prozessualen Antrag, dass das von der Beklagten eingereichte Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 18. März 2021 (Duplik-Beilage 2) aus dem Recht zu weisen sei. Darauf hat das Verwaltungsgericht C. (ehemaliger Schulleiter Q.) als Zeugen angehört und die Klägerin als Partei zur Sache befragt. Der von der Beklagten beantragte Zeuge D. (ehemaliger Vizepräsident der mittlerweile, per 1. Januar 2022 aufgelösten Schulpflege Q.) war aufgrund eines Todesfalls in der Familie vom Erscheinen an der Verhandlung dispensiert worden.