D. 1. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 25. März 2022 wurden die Parteien zu einer Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 9. Juni 2022 vorgeladen. Gleichzeitig wurde den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts und die Beweislastverteilung bekanntgegeben. Ferner wurde die Klägerin aufgefordert, die Lohnabrechnungen der Beklagten für die Monate August bis Dezember 2020 einzureichen, die sie mit Eingabe vom 6. April 2022 beibrachte.