4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWSt.) zu Lasten der Beklagten. 2. Mit Klageantwort vom 14. November 2021 stellte die Schulpflege Q. Antrag auf Abweisung der Klage. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 15. Dezember 2021; Duplik vom 27. Januar 2022) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest, wobei die neu anwaltlich vertretene Beklagte zusätzlich eine Parteientschädigung für den Fall ihres Obsiegens beantragte. -4-