4. Am 7. Dezember 2020 erschien A. zusammen mit ihrer Mutter zum Gespräch mit dem Schulleiter und dem Vizepräsidenten der Schulpflege Q. Bei diesem Gespräch bestätigte A., dass sie weder bereit sei, eine Maske zu tragen, noch ein medizinisches Attest vorlegen werde, welches sie von der Maskentragpflicht entbindet. 5. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2020 löste die Schulpflege Q. das Anstellungsverhältnis mit A. fristlos auf. B. 1. Mit Gesuch an die Schlichtungskommission für Personalfragen (nachfolgend: Schlichtungskommission) vom 7. Januar 2021 beantragte A. die -3-