Noch am gleichen Tag wurde A. vom Schulleiter mit sofortiger Wirkung freigestellt und zu einer Aussprache auf den 1. Dezember 2020 eingeladen. A. war nicht bereit, zu dieser Aussprache zu erscheinen, und erhielt darauf ein Schreiben des Schulleiters vom 1. Dezember 2020, mit welchem ihr das rechtliche Gehör zur beabsichtigten fristlosen Vertragsauflösung mittels schriftlicher Stellungnahme bis 7. Dezember 2020 oder eines Gesprächs am 7. Dezember 2020 eingeräumt wurde, es sei denn, sie lege bis zu diesem Datum, 12:00 Uhr, ein medizinisches Attest vor, welches sie von der Maskentragpflicht entbindet.