3. Am 15. November 2020 forderte der Schulleiter A. per Mail auf, das Attest betreffend die Dispensierung von der Maskentragpflicht der Schulsekretärin abzugeben. Nach einer nochmaligen Aufforderung per WhatsApp-Nachricht legte A. dem Schulleiter am 30. November 2020 ihr Attest vor, bei dem es sich nicht um ein medizinisches Attest handelte. Noch am gleichen Tag wurde A. vom Schulleiter mit sofortiger Wirkung freigestellt und zu einer Aussprache auf den 1. Dezember 2020 eingeladen.