Gerne hätten wir von seinem breiten Erfahrungsschatz mehr profitiert.") ersatzlos zu streichen. Ausserdem ist das Zeugnis neu auf den 30. Juni 2021 (rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) zu datieren und vom Gemeindeammann sowie vom Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreterin unter Funktionsangabe zu unterzeichnen. III. 1. Im Verfahren vor Verwaltungsgericht werden bis zur vorliegend nicht erreichten Streitwertgrenze von Fr. 30'000.00 – nach der Praxis des Verwaltungsgerichts entspricht der Streitwert eines Arbeitszeugnisses in der Regel einem Nettomonatslohn – keine Verfahrenskosten erhoben (§ 41a Abs. 1 PersG).