Demnach ist in teilweiser Gutheissung der vorliegenden Klage der vom Kläger beanstandete Passus (Absatz 6 des Arbeitszeugnisses; "Per 1. Januar 2020 hat das Hallenbad Q. ein neues Führungsmodell eingeführt, was beim Hallenbad Veränderungen im Unterstellungsverhältnis sowie bezüglich Organisation, Aufgabe, Kompetenzen und Verantwortungen zur Folge hatte. A. ist ein sehr erfahrener Badmeister. Es gelang ihm in der Eingewöhnungsphase des neuen Modells nicht immer, sein Wissen und seine Erfahrung in dem in unserem Betrieb praktizierten kooperativen Stil einzubringen. Gerne hätten wir von seinem breiten Erfahrungsschatz mehr profitiert.") ersatzlos zu streichen.