F. empfand die Einführung durch den Kläger als sehr gut und wies auf seine grosse Kompetenz und seinen grossen Wissensschatz gerade im technischen Bereich hin. Sie habe ihn immer anrufen können, wenn sie irgendwo angestanden sei. Manchmal habe er auch in seiner Freizeit vorbeigeschaut und ihr seine Hilfe (bei Reparaturen) angeboten oder Reparaturen übernommen, zu welcher Techniker nicht in der Lage gewesen seien (Protokoll, S. 9 und 13 f.). Während der Betriebsschliessung habe er Eigeninitiative entwickelt und von sich aus spontan die Fassaden des Saunagebäudes abgeschliffen und neu gestrichen und sich der Dampfbadsteuerung angenommen. Um einen älteren, handicapierten Badegast (Frau