Relativierend ist zu diesem Thema anzufügen, dass E. beim Probezeitgespräch noch seine ungenügende Einarbeitung kritisiert hatte (vgl. Duplik-Beilage 10). Nach dem Engagement des Klägers befragt führte Zeuge E. aus, sie seien alle (offenbar einschliesslich den Kläger) nicht überdurchschnittlich engagiert gewesen, weil sie nach dem Hallenbadumbau mit viel Neuem und Unbekanntem konfrontiert worden seien und keine genügenden Instruktionen (der Herstellerfirma und der Bauleitung) erhalten hätten (Protokoll, S. 3 f.).