Sein einziges Fehlverhalten erblickte er darin, dass er das Bad mit seiner Familie/seinen Bekannten während einer pandemiebedingten Schliessung benützte (Protokoll, S. 16). Auch verwickelte er sich in Widersprüche bei seinen Erklärungen dazu, weshalb er gefundene Eintrittskarten in seiner persönlichen, nicht für alle Mitarbeiter zugänglichen Schublade aufbewahrte (Protokoll, S. 17). Gleichwohl konnte ihm ein Betrug durch die Verwendung gefälschter Eintrittskarten nie (einwandfrei) nachgewiesen werden (Protokoll, S. 24 f. und 29), sodass er sich nur, aber immerhin vorhalten lassen muss, regelwidrig das Bad benützt und gefundene Eintrittskarten zweckentfremdet zu haben.