Der Kläger gibt zu respektive streitet nicht ab, dass er das Hallenbad am 31. Januar 2021 während der pandemiebedingten Betriebsschliessung mit Personen aus seinem familiären Umfeld/Bekanntenkreis benutzte und ihnen dafür Eintrittskarten zuhielt, die nicht von ihnen bezahlt worden waren (Protokoll, S. 15 ff.). Streitig ist im Wesentlichen lediglich, ob die Karten gefälscht waren oder ob es sich um Fundgegenstände handelte, die dem Badpersonal allgemein zur Verfügung standen und von ihnen auch verwendet werden durften.