4.4.9. Ein weiterer gewichtiger Vorwurf, wonach der Kläger Verwandten, Freunden und Bekannten gratis Einlass ins Hallenbad gewährt, dazu gefälschte oder "liegengebliebene" (herrenlose, von Gästen vergessene) Eintrittskarten verwendet und dadurch den Betrieb finanziell geschädigt habe, betrifft klar nicht die mangelnde Bereitschaft des Klägers, sein Wissen und seine Erfahrung zugunsten des Betriebs einzusetzen und mit der Vorgesetzten und Arbeitskollegen (kooperativ bzw. gemeinschaftlich) zusammenzuarbeiten.