4.4.8. Die Missachtung der Weisung der Betriebsleiterin vom 1. Juni 2020, wonach am Folgetag alle gemeinsam ihren Dienst um 8.00 Uhr antreten sollten (vgl. Duplik-Beilage 13) – der Kläger stempelte sich hingegen am 2. Juni 2020 schon um 6:49 Uhr ein (vgl. Duplik-Beilage 14) – erklärte der Kläger an der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht damit, dass sein Badmeisterkollege H. ihn darum gebeten habe, eher anzufangen, um ihm bei etwas behilflich zu sein (Protokoll, S. 19).