"Überzeiten" dürften nicht auf Vorrat gemacht werden, hiess es damals (vgl. Duplik-Beilage 7). An der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht präzisierte jedoch G., sie habe einfach gefordert, dass Dienste jeweils gegen gleiche Dienste (z.B. Wochenenddienste gegen Wochenenddienste) auszutauschen seien und keine hohen Gleitzeitüberhänge oder negative Gleitzeitsaldi angehäuft werden dürften, um die Einsatzplanung nicht unnötig zu erschweren und eine faire Freizeitverteilung unter den angestellten Badmeistern zu gewährleisten. Das habe sie schon an der Teamsitzung vom 17. März 2020 angesprochen. Danach sei es zu keinen solchen unerwünschten Dienstabtauschen mehr gekommen.