Zu diesem Thema wurde an der Teamsitzung vom 5. Juni 2020 definiert, unter welchen Voraussetzungen Dienste untereinander abgetauscht werden dürfen und darüber eine schriftliche Mitteilung an die Betriebsleiterin zu erfolgen hat. "Überzeiten" dürften nicht auf Vorrat gemacht werden, hiess es damals (vgl. Duplik-Beilage 7).