und seine Erfahrungen zum Wohle des Betriebs einzusetzen und mit anderen zu teilen. 4.4.7. Dem Kläger wird sodann zur Last gelegt, er habe eigenmächtig und ohne Meldung an die Betriebsleiterin Dienste mit anderen Badmeistern abgetauscht, um sich selber und zum Nachteil seiner Kollegen maximale Freizeit (durch die Kompensation von angehäuften Gleitzeitguthaben) zu verschaffen. Zu diesem Thema wurde an der Teamsitzung vom 5. Juni 2020 definiert, unter welchen Voraussetzungen Dienste untereinander abgetauscht werden dürfen und darüber eine schriftliche Mitteilung an die Betriebsleiterin zu erfolgen hat.