Die Aussage von G., die Vernachlässigung der Dokumentationspflichten durch den Kläger sei bei nachträglichen Kontrollen zum Vorschein gekommen (Protokoll, S. 21), ist wenig konkret und nicht objektivierbar. Immerhin räumte sie auch ein, dass am Anfang (nach der Einführung des neuen Führungsmodells) eine allgemein schwierige Zeit gewesen sei, was nicht am Kläger gelegen habe (Protokoll, S. 22). Die Zeugin F. sprach gar davon, dass Frau G., die zugestandenermassen nicht aus dem Metier stammt (Protokoll, S. 21), manchmal mit einer Situation überfordert gewesen sei (Protokoll, S. 11).