Die Störungsprotokolle seien zu Beginn noch gar nicht vorhanden gewesen, sondern erst im Laufe der Zeit von G. organisiert worden, während er die Blätter zu den Wasserproben auf den neuesten Stand gebracht und digitalisiert habe (Protokoll, S. 18). Die Aussage, wonach die Wasserproben und die stündlichen Reinigungen immer durchgeführt und eingetragen wurden, die erforderlichen Dokumentationen aber zu Beginn nur lückenhaft vorhanden waren und zum Teil vom Kläger erarbeitet wurden, bestätigte auch der Zeuge E.. Dieser führte zudem aus, dass für die Wasseraufbereitung ein anderer Badmeister (H.) zuständig gewesen sei, der sich als einziger mit der