4.4.5. Die nicht korrekte Arbeitszeiterfassung bildete Thema an der Teamsitzung vom 5. Juni 2020 (Duplik-Beilage 7) und beim Abmahnungsgespräch vom 19. Februar 2021 (Klageantwortbeilage 3). Allerdings kann sich keiner der Beteiligten daran erinnern, dass beim Abmahnungsgespräch thematisiert worden wäre, bei welchen Gelegenheiten der Kläger seine Arbeitszeit nicht korrekt erfasst haben soll (Protokoll, S. 18 und 26). Aktenkundig ist nur der Vorfall vom 2. Juni 2020, als der Kläger vor dem Ausstempeln für seine Mittagspause Zeitung las (vgl. Duplik-Beilage 6).