Im Protokoll zur Teamsitzung 5. Juni 2020 (Duplik-Beilage 7) wurde den Badmeistern zwar eingeschärft, während der Arbeitszeit keine Privatangelegenheiten zu erledigen und nur zurückhaltend vom Mobiltelefon Gebrauch zu machen. Diese Anweisung war allerdings nicht speziell auf den Kläger gemünzt und die an dieser Sitzung kritisierten Punkte stellten nach den eigenen Angaben von G. auch bei anderen Badmeistern ein Problem dar (Protokoll, S. 24). Zeuge E. erklärte, er habe das Mobiltelefon immer bei sich gehabt und zwischendurch WhatsApp-Nachrichten gelesen (Protokoll, S. 5).