Ausserdem wurde dieser Vorwurf im Schriftenwechsel noch nicht thematisiert. Im Mitarbeiterbeurteilungsbogen vom 4. Juni 2020 (Klageantwortbeilage 4) wurde nur relativ vage ausgeführt, der Kläger sei während der Badeaufsicht anderen Tätigkeiten nachgegangen, was zu einer gewissen Trägheit geführt habe. Im Protokoll zur Teamsitzung 5. Juni 2020 (Duplik-Beilage 7) wurde den Badmeistern zwar eingeschärft, während der Arbeitszeit keine Privatangelegenheiten zu erledigen und nur zurückhaltend vom Mobiltelefon Gebrauch zu machen.