E. und F. gaben an, sie hätten bei ihren Diensten nichts Entsprechendes wahrgenommen (Protokoll, S. 6 und 12). Der Kläger stritt ab, mit seinem Mobiltelefon Videospiele gemacht zu haben, räumte aber ein, er habe schon Skirennen oder Fussballspiele im Hintergrund mitverfolgt. Es sei aber mehr ein Zuhören als ein Zuschauen gewesen und er habe es nicht mehr gemacht, seit Frau G. Einwände dagegen erhoben habe (Protokoll, S. 17 f.). Falls der Kläger die Sportsendungen wirklich nur nebenbei mitgehört haben sollte, muss ihn das nicht zwingend für längere Zeit von - 16 -