Gegenüber F. erwähnte G., sie (Frau F.) sei mehr in Bewegung als ihre beiden Badmeister-Kollegen, was sie sich so wünsche. F. selber hatte allerdings nicht den Eindruck, dass sich der Kläger zu wenig bewegte (Protokoll, S. 13). Der Kläger gab zudem zu bedenken, dass er von der Kabine aus via diverser Bildschirme eine gute Übersicht über alle Becken gehabt habe. Er sei aber auch unterwegs gewesen. Ihre Auffassungen dazu hätten sich einfach stark unterschieden (Protokoll, S. 19). Gemäss dem Zeugen E. gab es keine Regeln dazu, wie die Badeaufsicht zu gestalten war. Mündlich sei kommuniziert worden, die Badmeister sollten sich zu den Leuten begeben.