Geändert habe sich danach nichts (Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungsgericht vom 7. April 2022 [nachfolgend: Protokoll], S. 25). Die Unzufriedenheit der Betriebsleiterin mit der Badeaufsicht des Klägers kam auch im Mitarbeiterbeurteilungsbogen vom 4. Juni 2020 (Klageantwortbeilage 4) sowie im Protokoll der Teamsitzung vom 5. Juni 2020 (Duplik-Beilage 7) zum Ausdruck, worin ausgeführt wurde, die Badeaufsicht des Klägers und allenfalls von weiteren Badmeistern sollte aktiver gestaltet und die Zeit im Badmeisterraum auf ein Minimum reduziert werden. Gegenüber F. erwähnte G., sie (Frau F.) sei mehr in Bewegung als ihre beiden Badmeister-Kollegen, was sie sich so wünsche.