4.4.2. Die Betriebsleiterin, G., gab zu Protokoll, sie habe mit dem Kläger besprochen, dass er sich bei der Ausübung der Badeaufsicht zu oft im Badmeisterraum anstatt bei den Becken aufgehalten habe. Geändert habe sich danach nichts (Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungsgericht vom 7. April 2022 [nachfolgend: Protokoll], S. 25).